Mit dem Jahreswechsel sind die vom Parlament 2022 beschlossenen Änderungen der Strafprozessordnung in Kraft getreten. Diese Revision der StPO bringt verschiedene Neuerungen mit sich, welche Auswirkungen auf die Rechte als beschuldigte Person oder Geschädigte bzw. Opfer in einem Strafverfahren haben. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Punkte für Nichtjuristen verständlich erklärt werden.
Die obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a StGB
Bei einer strafrechtlichen Verurteilung drohen nebst der Strafe und den Kosten weitere, teils sehr einschneidende Folgen. Eine davon ist die Landesverweisung, die am 1. Oktober 2016, mit Art. 66a des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft trat.
Art. 66a StGB sieht vor, dass ausländische Personen, welcher in der Schweiz wegen gewisser, einzeln aufgezählter Delikte verurteilt wird, für mindestens fünf Jahre obligatorisch des Landes zu verweisen ist. Die Einführung dieses Artikels beruht auf der sogenannten Ausschaffungsinitiative, welche durch das Schweizer Stimmvolk am 28. November 2010 angenommen wurde.
Verzeigung nach Polizeikontrolle! Und jetzt?
Im Alltag, etwa im Strassenverkehr, kann es jedem passieren, dass er von der Polizei kontrolliert wird. Im Normalfall hat die Polizei nichts zu beanstanden. Wird aber ein Verstoss gegen das Gesetz festgestellt, erhalten Sie entweder eine Ordnungsbusse oder Sie werden vom Polizisten oder der Polizistin über eine Verzeigung bzw. Rapporterstattung an die zuständige Behörde informiert. Danach ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Sie direkt mit einem Strafbefehl bestraft werden, welcher Ihnen in der Regel einige Monate nach der Kontrolle eingeschrieben per Post zugestellt wird. Doch was bedeutet das alles und was gilt es dabei zu beachten?