Neuerungen in Strafverfahren für beschuldigte Personen und Geschädigte

Neuerungen in Strafverfahren für beschuldigte Personen und Geschädigte

Mit dem Jahreswechsel sind die vom Parlament 2022 beschlossenen Änderungen der Strafprozessordnung in Kraft getreten. Diese Revision der StPO bringt verschiedene Neuerungen mit sich, welche Auswirkungen auf die Rechte als beschuldigte Person oder Geschädigte bzw. Opfer in einem Strafverfahren haben. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Punkte für Nichtjuristen verständlich erklärt werden.

Fristwahrung mit elektronischen Eingaben

Fristwahrung mit elektronischen Eingaben

Das Obergericht des Kantons Zürich entschied mit Urteil vom 25. Januar 2023 (RE220012), dass eine Beschwerde per IncaMail im Modus "Vertraulich" die Formvorschriften von Art. 143 Abs. 2 ZPO nicht erfüllt. Die Vorinstanz habe nicht gegen das Verbot des überspitzten Formalismus verstossen, indem es auf die entsprechende elektronische Eingabe nicht eingetreten sei. Was ist hier falsch gelaufen und auf was muss man achten?

Die obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a StGB

Die obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a StGB

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung drohen nebst der Strafe und den Kosten weitere, teils sehr einschneidende Folgen. Eine davon ist die Landesverweisung, die am 1. Oktober 2016, mit Art. 66a des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft trat.

Art. 66a StGB sieht vor, dass ausländische Personen, welcher in der Schweiz wegen gewisser, einzeln aufgezählter Delikte verurteilt wird, für mindestens fünf Jahre obligatorisch des Landes zu verweisen ist. Die Einführung dieses Artikels beruht auf der sogenannten Ausschaffungsinitiative, welche durch das Schweizer Stimmvolk am 28. November 2010 angenommen wurde.

Die unentgeltliche Rechtspflege

Die unentgeltliche Rechtspflege

Konflikte lassen sich leider teilweise nur durch den Gang vor Gericht lösen. Dem Rechtssuchenden muss der Zugang zum staatlichen Gericht ungeachtet seiner finanziellen Verhältnisse ermöglicht werden. Da sich viele sowohl die Gerichts- als auch die oft damit einhergehenden Anwaltskosten nicht leisten können, wurde das Instrument der unentgeltlichen Rechtspflege geschaffen. Wann und in welchem Umfang diese beantragt werden kann und welche Auswirkungen diese auf die Kosten effektiv hat, wird im nachfolgenden Beitrag erläutert.