Kommentierung zum Schweizer Privatrecht

Unsere Partnerin Dr. iur. Flurina Hitz hat in der neuen Auflage des Handkommentars zum Schweizer Privatrecht erneut die Artikel 655-666b ZGB (Grundeigentum), Art. 713-729 (Fahrniseigentum) und neu auch Art. 779-779l (Baurecht) kommentiert.

Das Team von Legal Partners Zurich gratuliert ihr dazu herzlich.

Interessierte finden den Kommentar hier: www.schulthess.com