Kommentierung zum Schweizer Privatrecht

Kommentierung zum Schweizer Privatrecht

Unsere Partnerin Dr. iur. Flurina Hitz hat in der neuen Auflage des Handkommentars zum Schweizer Privatrecht erneut die Artikel 655-666b ZGB (Grundeigentum), Art. 713-729 (Fahrniseigentum) und neu auch Art. 779-779l (Baurecht) kommentiert.