Kunstrecht

Im Kunstrecht treffen die verschiedensten Rechtsgebiete, beispielsweise allgemeines Vertragsrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Kulturgüterrecht, unter speziellen Umständen aufeinander. Wir bieten Kunstschaffenden, Museen und Galerien umfassende Beratung und Vertretung unter Berücksichtigung der kunstmarkspezifischen Besonderheiten bei Vertragsverhandlungen, Auseinandersetzungen aus bestehenden Vertragsverhältnissen, dem Schutz von Werken und weiteren Anliegen.


Unsere Partner Kompetenz

Louisa Pajarola