Öffentliches Recht (Verwaltungs-recht)

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Individuums gegenüber dem Staat oder gegenüber anderen Trägerinnen und Trägern staatlicher Aufgaben sowie das Verhältnis von Gemeinwesen oder staatlichen Institutionen untereinander. Dabei umfasst das öffentliche Recht eine Vielzahl von Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts, wie etwa das Schul- und Bildungsrecht, das öffentliche Personalrecht, aber auch das Gemeinde- und Aufsichtsrecht.

Wir beraten und vertreten Gemeinwesen und staatliche Institutionen aller drei Ebenen sowie Privatpersonen in Verfahren vor staatlichen Behörden insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Bildungs- und Schulrecht

  • Öffentliches Personalrecht (Vertretung in personalrechtlichen Verfahren wie auch Beratungen)

  • Disziplinar- und Administrativverfahren

  • Gemeinderecht

Unsere Partner Kompetenz