Lauterkeitsrecht
Im Wirtschaftsalltag werden immer wieder Produkte von Konkurrenten kopiert oder es wird irreführende und herabsetzende Werbung lanciert mit der Absicht, Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Lauterkeitsrecht richtet sich gegen einen exzessiven Wettbewerb, dabei wird das Gesetz nicht von den Behörden von Amtes wegen durchgesetzt, sondern von den Marktteilnehmern in Zivilprozessen.
Wir vertreten unsere Mandanten vor Behörden und Gerichten in Zivilprozessen und Strafverfahren. Unsere Dienstleistungen erfolgen insbesondere in der Beratung bei:
Irreführender, anlehnender oder herabsetzender Werbung
Verwechslungsgefahr bei Produkteverpackungen
Verwendung von missbräuchlichen Geschäftsbedingungen (AGB)
Unlauterer Kundenabwerbung
Marketing- und Kommunikationsprojekten