Kartellrecht

Über unzulässige Preisabsprachen oder Marktbeherrschung berichten die Medien immer wieder. Dabei geht es um Verhaltensweisen von Unternehmen im Bereich des Kartell- oder Wettbewerbsrechts. Das Kartellrecht umfasst alle Rechtsnormen, die auf den Erhalt des ungehinderten und möglichst umfassenden Wettbewerbs ausgerichtet sind. Themenbereiche des Kartellrechts sind insbesondere das Verbot von Kartellen, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in folgenden Bereichen:  

  • Vertragliche oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote

  • Preisempfehlungen oder Preisbindungen sowie Festsetzen von Mindest-, Fest-, oder Höchstpreisen

  • Gebietszuweisungen in Vertriebsverträgen

  • Rechtfertigung von Abreden

  • Anzeige einer Wettbewerbsverletzung und Selbstanzeigeverfahren bei der Wettbewerbskommission

  • Vorabklärungen und Untersuchungen durch die Wettbewerbskommission

  • Hausdurchsuchungen durch die Wettbewerbskommission

  • Verwaltungsverfahren oder Zivilprozessen

  • Erstellen von internen Richtlinien und Compliance Schulungen


Unsere Partner Kompetenz

Seraina Denoth