Kartellrecht
Über unzulässige Preisabsprachen oder Marktbeherrschung berichten die Medien immer wieder. Dabei geht es um Verhaltensweisen von Unternehmen im Bereich des Kartell- oder Wettbewerbsrechts. Das Kartellrecht umfasst alle Rechtsnormen, die auf den Erhalt des ungehinderten und möglichst umfassenden Wettbewerbs ausgerichtet sind. Themenbereiche des Kartellrechts sind insbesondere das Verbot von Kartellen, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in folgenden Bereichen:
Vertragliche oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote
Preisempfehlungen oder Preisbindungen sowie Festsetzen von Mindest-, Fest-, oder Höchstpreisen
Gebietszuweisungen in Vertriebsverträgen
Rechtfertigung von Abreden
Anzeige einer Wettbewerbsverletzung und Selbstanzeigeverfahren bei der Wettbewerbskommission
Vorabklärungen und Untersuchungen durch die Wettbewerbskommission
Hausdurchsuchungen durch die Wettbewerbskommission
Verwaltungsverfahren oder Zivilprozessen
Erstellen von internen Richtlinien und Compliance Schulungen