Erbrecht
Ein Todesfall kommt häufig unerwartet und stellt die Hinterbliebenen vor eine Vielzahl von Fragen und Herausforderungen. Es ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen und Vorkehrungen zu treffen. Ist der Todesfall eingetreten, beginnen Fristen zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen zu laufen. Es ist ratsam sich umgehend eine Übersicht zu verschaffen. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten in folgenden Bereichen:
Beratung bei Nachlassplanung
Redaktion und Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen, güterrechtliche Vereinbarungen und Vorsorgeaufträge
Beratung betreffend Erbenstellung, wie etwa Annahme, Ausschlagung, öffentliches Inventar
Gerichtliche Vertretung in allen erbrechtlichen Belangen, wie etwa Anfechtung Testament, Erbteilung, Ausgleichung, etc.